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Bundespolizei verweigert Tunesierin Einreise wegen fehlenden Arbeitsvertrags
Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Die Bundespolizei am Flughafen München hat einer 33-jährigen tunesischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigert.
Die Frau war am Freitag (31. Januar) mit dem Flug BJ280 aus Tunis eingereist und von den Beamten im Rahmen der regulären Grenzkontrolle überprüft worden.
Bei der Befragung durch die Bundespolizisten gab die Reisende an, in einem Hotel in Garmisch-Partenkirchen arbeiten zu wollen. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass der Arbeitsvertrag vom Hotel bereits im letzten Jahr gekündigt worden war. Ein neuer Arbeitsvertrag konnte von der Reisenden nicht vorgelegt werden.
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Beschäftigungsgrundlage wurde das vorgelegte Visum aufgehoben. Gegen die Frau wurde eine Strafanzeige wegen des Gebrauchs eines durch unrichtige Angaben erlangten Visums sowie wegen versuchter unerlaubter Einreise gestellt. Zudem musste sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp über 1.000 Euro entrichten.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wird die 33-jährige Frau noch heute nach Tunesien zurückgewiesen.
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